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Welche Branchen sind von der Registrierkassenpflicht betroffen

Für alle Branchen gelten dieselben Regeln. Betriebe oder Einzelunternehmen sind dann registrierkassenpflichtig, wenn ihre Umsätze 15.000 Euro im Jahr übersteigen und davon mehr als 7.500 Euro im Jahr bar eingenommen wurden. Das ist sind so gut wie alle Betriebe aus den Bereichen Handel, Gastronomie und Dienstleistung.

Ausnahmen gelten für alle Betriebe, die unter die so genannte „Kalte-Hände-Regel“ fallen, die also Umsätze nur von Haus zu Haus, auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder anderen öffentlichen Orten, ohne feste Räumlichkeiten erwirtschaften. Das gilt z. B. für Maronibrater, Marktfahrer, Schneebars, etc. Allerdings gibt es auch hier eine neue Netto-Umsatzgrenze von 30.000 Euro jährlich.

Mobile Gruppen wie z. B. mobile Friseure, Massage-Therapeuten, Therapeuten, Hebammen oder Tierärzte können ihre mobilen Umsätze per Handaufzeichnung mit einem Paragon erstellen und im Nachhinein am Betriebsstandort in das Kassensystem eingeben.

PocketBill erfüllt alle Anforderungen für diese Berufsgruppen und ist eine praktische Lösung, um Ihr System an die neue Registrierkassenpflicht anzupassen. PocketBill bietet Ihnen somit eine einfache und kostengünstige Lösung zur Registrierkassenpflicht.

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