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Pocketbill, die Registrierkasse für Vereine, Entertainer, Musikgruppen und Deejays in Österreich.
Pocketbill ist eine webbasierte Registrierkasse spezialisiert für Vereine, sowie andere Berufsgruppen, die ab 1.1.2016 von der Registrierkassenpflicht betroffen sind. Einer der großen Vorteile von Pocketbill ist, dass es mit Computer Tablet oder Smartphone einsetzbar ist und mit bestehenden Druckern funktioniert. Die Anschaffung eines Druckers ist nicht immer erforderlich, da Sie den Beleg direkt aus der App per Mail verschicken können. Deshalb ist die Anschaffung einer Kasse von Pocketbill zumeist mit sehr geringen Zusatzkosten verbunden.
Durch regelmäßige, kostenlose Updates im Hintergrund, halten wir die Registrierkasse für Kleinunternehmen immer auf dem neuesten Stand.
Durch die rechtskonforme Signierung Ihrer Belege und Aufzeichnung der Umsätze in Form eines Datenerfassungsprotokolls ist Ihr Unternehmen mit Pocketbill bestens für die Registrierkassenpflicht gewappnet.
Pocketbill für Entertainer, Deejays und Musikgruppen
Die Registrierkassenpflicht macht auch vor Entertainer, Deejays uns Musikgruppen nicht halt! Sie sind Deejay, Entertainer, oder haben eine Musikgruppe und vereinnahmen Barumsätze über 7.500 Euro und Ihre Jahresumsätze betragen über 15.000 Euro? Dann besteht für Sie Registrierkassenpflicht.
Ob außerhalb des Geschäftslokales in dem Sie wirken oder oder unterwegs auf Veranstaltungen. Dank Cloud-Technologie ist Pocketbill von jedem beliebigen Ort aus verwendbar.
Häufig gestelle Fragen zur Registrierkasse für Vereine
Brauche ich als Verein, Entertainer oder Musikgruppe eine Registrierkasse?
Sie brauchen eine Registrierkasse, sobald sie die Umsatzgrenzen überschreiten. Die Umsatzgrenze ist ab einem Nettojahresumsatz von 15.000 Euro je Betrieb, wenn von den Einnahmen die Bar-Umsätze über 7.500 Euro im Jahr (inkl. Bankomatkartenzahlungen, Kreditkarten) liegen besteht die Registrierkassenpflicht.
Gibt es Ausnahmen für Vereine?
Es gibt eine Sonderregelung für abgabenrechtlich begünstigte Vereine, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Diese Regelung besagt, dass im unentbehrlichen Hilfsbetrieb weder Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- noch Belegerteilungspflicht besteht.
Kann ich mit Ihrer Software nur Bar Umsätze verrechnen?
Nein, bei Pocketbill können auch Einnahmen, die per Überweisung bezahlt werden, verrechnet werden.
Ist eine integrierte Kundenverwaltung vorhanden?
Natürlich, bei Pocketbill können Sie in allen angebotenen Tarifen beliebig viele Kunden verwalten.
Ihre Frage wurde nicht beantwortet?
Dann schauen Sie doch mal auf unsere Fragen und Antworten Seite, oder schicken Sie Ihre Frage direkt an support@pocketbill.at.
Mit der Registrierkasse von Pocketbill RKSV konform und sicher in die Zukunft
Mit der Registrierkasse von Pocketbill sind Sie für die Registrierkassenpflicht und die "Registrierkassensicherheits-Verordnung" 2017 gerüstet. Sollten sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern, erfolgt die Umstellung in Form eines kostenlosen Updates.