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Was ist die kalte Hände Regelung?

Die „Kalte-Hände-Regelung“ befreit gewisse Unternehmen bzw. Unternehmer mit Umsätzen im Freien von der Registrierkassenpflicht. Durch die Tätigkeit im Freien (kalte Hände), spricht man von der „Kalte-Hände-Regelung“.  Diese spezielle Regel wird dann angewandt, wenn die getätigten Umsätze in keiner fest umschlossenen Räumlichkeit getätigt wird. Das heißt, wenn man seine Umsätze 

  • von Haus zu Haus
  • auf öffentlichen Wegen
  • auf Straßen, Plätzen oder anderen öffentlichen Orten (Unzumutbarkeit)

generiert. Zusätzlich darf der Jahresumsatz bei maximal 30.000 Euro liegen. Dies kann zum Beispiel einen Maroniverkäufer, Verkäuferinnen/Verkäufer von Christbäumen oder Fiaker betreffen. Es muss jedoch auch eine vereinfachte Losungsermittlung (Kassensturz) vorliegen. 

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