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Monatsbeleg oder Jahresbeleg?

Wie Startbelege generiert werden, was damit zu geschehen hat ist zumeist klar. Was hat es aber mit Monatsbelegen oder Jahresbelegen auf sich und wie oft muss man die ausstellen?

Signierte Belege beim Kauf oder Verkauf von Waren oder Dienstleistungen den Kunden mitzugeben reicht leider nicht aus, um dem Registrierkassengesetz zu entsprechen.

Das Gesetz sieht vor, dass am Ende eines Monats ein Monatsbeleg und am Ende eines Jahres ein Jahresbeleg erstellt werden muss. 

Doch was ist ein Jahres-, Monatsbeleg und was muss man mit den beiden Belegen machen?

Der Monatsbeleg und der Jahresbeleg sind sogenannte „Nullbelege„. Diese weisen den Betrag 0,00 Euro auf und sind mit einer Signatur, im Falle von Pocketbill in Form eines QR-Codes versehen. Zweck der Belege ist es, den ordnungsgemäßen Betrieb laut RKSV prüfbar zu machen. Der Monatsbeleg ist also nur ein technisches Hilfsmittel. Die Monats und Jahresbelege muss man, so wie das Datenerfassungsprotokoll auf einem Speichermedium, unabhängig von dem der Registrierkasse gespeichert werden. Solche Speichermedien können USB Sticks, Cloud Speicher oder Festplatten auf bestehenden Computer sein. Den Jahresbeleg muss zusätzlich zur Überprüfung, spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres, zu Finanzonline hochgeladen werden.

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