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MwSt-Senkung auf 5% von 1.7.2020 bis 31.12.2020

Der Nationalrat hat am 30.6.2020 den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 5% beschlossen. Was bedeutet das, welche Branchen sind davon betroffen und wie funktioniert die Steuersenkung in der Registrierkasse.

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Der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt in der Gastronomie, in Betrieben des Lebensmittelgewerbes wie Bäcker, Fleischer und Konditoren aber auch in Beherbergungsbetrieben, der Kulturbranche und dem publizierenden Bereich, wie Druckereien.

Die steuerliche Herabsetzung des Mehrwertsteuersatzes ist befristet und gilt von 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020. 

Wie funktioniert das in der Registrierkasse? Laut Bundesministerium für Finanzen können Umsätze, welche nach den Übergangsbestimmungen gemäß § 28 UStG einem ermäßigten Steuersatz unterliegen (das sind die 5%), welcher von den Steuersätzen gemäß § 10 UStG abweicht (auch das sind die 5%) folgenden Betrag-Sätzen in der Signatur zugeordnet werden.

  • Alternative 1: dem Feld Betrag-Satz-Null,
  • Alternative 2: dem Feld Betrag-Satz-Besonders
  • Alternative 3: dem Feld Betrag-Satz-Ermaessigt-1
  • Alternative 4: den bisherigen Feldern nach § 10 UStG

In Pocketbill wird der Umsatz dem Feld Betrag-Satz-Null zugewiesen. 

Was ist also für Sie zu tun? Nichts, außer, dass Sie bei den betroffenen Produkten den Steuersatz auf 5% ändern und normal weiter arbeiten. Den Rest macht Pocketbill für Sie im Hintergrund.

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