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Jahresbeleg der Registrierkasse prüfen

Zum Jahreswechsel muss ein Jahresbeleg erstellt und geprüft werden, doch was hat es damit auf sich.

Der letzte Monatsbeleg im Dezember

Der Jahresbeleg ist entweder der letzte Monatsbeleg des Monats Dezember, oder der erste des Monats Jänner. Wenn Sie also im Dezember einen Monatsbeleg mit Signatur erstellen, haben Sie auch gleichzeitig den Jahresbeleg erstellt.

Der Monatsbeleg bzw. Jahresbeleg ist ein sogenannter Nullbeleg. Dieser Beleg weist den Betrag von 0,00 Euro auf und trägt eine Signatur zumeist in Form eines QR-Codes. Zweck des Jahresbeleges ist es, den ordnungsgemäßen Betrieb laut RKSV prüfbar zu machen. 

Die Prüfung des Jahresbelegs erfolgt bei Pocketbill über die Schnittstelle von Finanzonline. Sie können, in dem Sie den Button Register in der Belegübersicht klicken, den Jahresbeleg zu Finanzonline hochladen. Alternativ können Sie den Jahresbeleg mit der Belegcheckapp manuell prüfen und hochladen.

Bevor Sie den Beleg mit der App prüfen können, müssen Sie über Finanzonline einen Authentifizierungscode zur Belegprüfung anfordern. Eine Anleitung, wie Sie zu einem Authentifizierungscode kommen, entnehmen Sie bitte dem BMF Handbuch Registrierkassen ab S. 31ff.

Bevor Sie den Jahresbeleg mit der App prüfen, sollten Sie folgende Daten griffbereit haben:

  • Jahresbeleg mit Signatur
  • Device mit BMF Prüfapp
  • Authentifizierungscode von Finanzonline

Starten Sie die Belegcheck App, scannen Sie den QR-Code und geben Sie den generierten Auth Code ein. Wenn nun ein grünes Häkchen aufscheint, heißt das, dass der Jahresbeleg korrekt hochgeladen wurde. Wenn ein rotes X erscheint, war der Beleg fehlerhaft.

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