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Registrierkassenpflicht und Belegerteilungsverpflichtung (Belegerteilungspflicht)

Das neue Gesetz im Überblick

  • Registrierkassenpflicht:

    Unternehmen müssen ab dem 1. Januar 2016 die Einzelerfassung ihrer Barumsätze zwingend über ein elektronisches Aufzeichnungssystem (Registrierkasse) erfassen.

  • Die Registrierpflicht gilt nur dann, wenn der Nettojahresumsatz über € 15.000 liegt und die Barumsätze davon € 7.500 überschreiten.
  • Belegerteilungspflicht:

    Jedes Unternehmen muss bei Barzahlungen einen Papierbeleg oder eine elektronischen Beleg aushändigen. Dies muss nicht zwingend ein Bon sein, es kann auch eine ausgedruckte Rechnung sein.

  • Manipulationsschutz (ab 1.1.2017):

    Jede Registrierkasse ist mit einer technischen Sicherheitslösung gegen Manipulationen zu schützen. Dabei müssen alle Rechnungen elektronisch signiert und ein Text- oder QR-Code auf dem Beleg angebracht werden.

  • Mobile Gruppen, die nicht unter die Kalte-Hände-Regelung fallen (z.B. mobile Frisöre, Massage-Therapeuten, Hebammen, Schneider, Tierärzte, etc.), können ihre mobilen Umsätze mittels Paragon (Papierbeleg mit Durchschlag) aufzeichnen, müssen diese aber nachträglich im Betrieb in der Registrierkasse nacherfassen.
    Die Software von PocketBill macht diesen Prozess wesentlich einfacher.

Die Registrierkassenpflicht in Ihrem Betrieb

Ab 1.1.2016 gibt es in Österreich eine neue gesetzliche Regelung, die Registrierkassenpflicht und Belegerteilungsverpflichtung. Jedes Unternehmen muss demnach zur Einzelerfassung der Barumsätze ein elektronisches Aufzeichnungssystem (Registrierkasse) zu verwenden, wenn der Jahresumsatz im Betrieb über € 15.000 liegt und die Bareinnahmen davon € 7.500 im Jahr überschreiten. Davon betroffen sind unter anderem:

  • Ärzte und Psychotherapeuten
  • Physiotherapeuten
  • Rechtsanwälte und Notare
  • Land- und Forstwirte
  • Apotheken
  • Lebensmittel- und Buchhandel
  • Gastronomie- und Hotelbetriebe
  • Autohändler
  • Winzer
  • Friseure und Kosmetiker

Zusätzlich müssen Kassensysteme ab 01.01.2017 mit einer technischen Sicherheitslösung zum Schutz gegen Manipulation ausgerüstet sein.

Die Registrierkassen App von PocketBill ist auf diese Anforderungen bestens vorbereitet. Die bisher bereitgestellten Informationen zum neuen Registrierkassensystem wurden von uns bereits umgesetzt.

Sobald das Gesetz beschlossen und die weiteren technischen Details klar sind, werden diese umgehend von uns integriert.

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