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Kann ich Pocketbill als mobile Registrierkasse nutzen?

Für Berufsgruppen, die Ihre Registrierkasse auch unterwegs nutzen wollen, bietet Pocketbill eine mobile Lösung. Wenn Sie also etwa als Tierarzt oder Massagetherapeut auf Hausbesuch gehen und im Anschluss einen Bon ausstellen wollen, können Sie dies direkt vor Ort mit Pocketbill machen. Sie können die Registrierkasse zum Beispiel auf Ihren iPad nutzen und dann mit einem mobilen Bondrucker die Belege vor Ort ausstellen. So wird PocketBill zur Registrierkasse für unterwegs.

Achtung: Mobile Gruppen wie Friseure, Massage-Therapeuten oder Tierärzte, die Hausbesuche machen, werden von der Belegerteilungspflicht ausgenommen. Sie müssen aber anschließend am Betriebsort die Umsätze in der Registrierkasse festhalten, also nachträglich buchen. Auch hier gilt dies nur, sofern der Jahresumsatz 15.000 Euro netto übersteigt.

Für gewisse Berufsgruppen greift auch die „Kalte-Hände-Regelung”. Darunter fallen Händler, die Umsätze an öffentlichen Orten machen, etwa:

  • Markthändler
  • Maronibrater
  • Fiakerfahrer
  • offene Fahrgeschäfte

Diese Unternehmen werden bis zu einem Jahresumsatz von 30.000 Euro von der Registrierkassenpflicht befreit.

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