Die Regelung im Überblick
- Die Registrierkassenpflicht gilt seit 1. Jänner 2016.
- 2017 wurde die Registrierkassenpflicht um die RKSV erweitert
Die Fakten
Die Registrierkassenpflicht in Österreich ist eine gesetzliche Regelung, die seit 01. Jänner 2016 gilt und festlegt, dass alle Unternehmen ein elektronisches Aufzeichnungssystem (Registrierkasse) zur Einzelerfassung der Barumsätze verwenden müssen. Die Registrierkassenpflicht tritt in Kraft:
- ab einem Nettojahresumsatz von € 15.000
- und wenn hiervon der Barumsatz (Bar, Kreditkarte, Gutschein, usw.) € 7.500,- überschreitet.
Die Registrierkassenverordnung dient der Bargelderfassung und hat das Ziel Steuerhinterziehung zu bekämpfen.
Diese Kassenpflicht wurde 2017 um die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) erweitert. Laut RKSV ist zusätzlich zur elektronischen Aufzeichnung ein Manipulationsschutz notwendig.