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Muss ich Gutscheine mit der Registrierkasse erfassen?

Welche Gutscheinarten gibt es

Laut Erlass des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) wird grundsätzlich zwischen Wertgutschein und sonstiger Gutschein unterschieden. In diesem Artikel widmen wir uns dem Wertgutschein.

Wertgutschein

Verkauft ein Unternehmer oder Dienstleister Wertgutscheine, wie zum Beispiel Geschenk Coupons, die Kunden zum späteren Bezug von Waren nach freier Wahl oder nicht spezifischen Dienstleistungen nach freier Wahl berechtigen, stellt das noch keinen steuerbaren Vorgang im Sinne des Umsatzsteuergesetzes dar. Ähnlich verhält es sich auch beim Kauf von Prepaid Karten. Zum Zeitpunkt des Barverkaufes der Wertgutscheine handelt es sich noch nicht um einen registrierkassenpflichtigen oder belegerteilungspflichtigen Barumsatz.

Der Wertgutschein ist erst zum Zeitpunkt der Einlösung als Barumsatz zu erfassen, weil erst zu diesem Zeitpunkt die Lieferung oder die Leistung erbracht wird. Dabei ist immer der Nominalwert des eingelösten Wertgutscheins als Barumsatz anzugeben.

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