Startseite » Neuerungen der Registrierkassenverordnung ab 1. April 2017

Neuerungen der Registrierkassenverordnung ab 1. April 2017

Ab 1. April 2017 tritt eine neue Registrierkassenverordnung in Kraft. Die neue Verordnung besagt, dass jede Registrierkasse durch eine technische Sicherheitseinrichtung gegen Manipulation geschützt sein muss. Für diese Sicherheitseinrichtung werden Sicherheitszertifikate bzw. Signierungen verwendet.

bon

Wie erhalten Sie ein Sicherheitszertifikat?
Das Zertifikat wird gemeinsam mit unserem Kooperationspartner A-Trust erstellt. Sie können es ab sofort auf ihrer Registrierkassen-Benutzeroberfläche um 100 Euro exklusive USt. bestellen bzw. ab 1. März erwerben. Alle angebotenen Pakete, können durch ein erworbenes Zertifikat gesetzeskonform gehalten werden.

Wieso ist die Signierung nicht kostenlos?
Um die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Punkte erfüllen zu können, benötigen wir einen Kooperationspartner, der für jedes einzelne Unternehmen ein eigenes Sicherheitszertifikat erstellt. Dies ist mit hohem Aufwand verbunden.

Ab wann ist meine Pocketbill Kassa fit für die neue Verordnung?
Ab Mittwoch, den 1. März können Sie im Laufe des Tages alle notwendigen Maßnahmen treffen. Dies beinhält:

 

  • Zertifikat anfordern
  • AES Schlüssel anlegen
  • Kassa bei Finanzonline anmelden
  • Starbeleg ausdrucken
  • Datenerfassungsprotokoll starten
  • Prüfung des Startbelegs mittels Schnittstelle (Webservice User auf Finanzonline) oder Belegcheck App

Die Registrierkasse von Pocketbill

Die mobile online Registrierkasse mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis in Österreich.

Testen Sie jetzt ganz einfach Pocketbill!

Überzeugen Sie sich selbst von der modernen Registrierkasse und Terminverwaltung und testen Pocketbill jetzt kostenlos für 30 Tage.