Bei Ausfällen der Signatureinrichtung brauchen Sie nicht in Panik geraten.
Sie können natürlich weiterhin mit Ihrer Pocketbill Kassa weiter kassieren. Ist die Kasse defekt, im Falle von Pocketbill wäre das ein defektes Device wie Computer oder Tablet, dürfen Papierbelege erstellt werden, die nach Reparatur der Kasse nacherfasst werden müssen. Sollte die Nacherfassung an einer Kasse ohne Sicherheitseinrichtung erfolgen zum Beispiel durch Ausfall der Signatureinrichtung aufgrund eines Serverfehlers von A-Trust, so ist am Beleg ein entsprechender Aufdruck „Sicherheitseinrichtung ausgefallen“ anzudrucken. Dies passiert bei Pocketbill automatisiert. Bei Wiederinbetriebnahme der Kassa ist ein signierter Beleg, ein sogenannter Nullbeleg zu erstellen. Die Erfassung auf Papier (mit Durchschlag/Zweitschriften und Nacherfassung) ist dann erforderlich, wenn die Kassa defekt ist, nicht die Sicherheitseinrichtung.
Eine Meldung (§ 17 RKSV) über den Systemausfall an FinanzOnline hat nur dann zu erfolgen, wenn der Ausfall der Signatureinrichtung mehr als 48 Stunden, bezogen auf Werktage dauert. Dabei sind Ausfallsgrund und Beginn des Ausfalls oder der Außerbetriebnahme bekanntzugeben.