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Kann ich bei der Erstellung einer Rechnung das Rechnungsdatum manuell ändern?

Das ist leider nicht möglich. Als Kassenanbieter sind wir an die gesetzlichen Vorgaben der Bundesabgabenordnung (§ 131b und § 132a BAO) sowie der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) gebunden. Jeder Barumsatz muss unmittelbar nach Erfassung mit Datum und Uhrzeit der tatsächlichen Belegausstellung signiert und im Datenerfassungsprotokoll unveränderbar verkettet gespeichert werden. Ein vom System abweichendes Belegdatum kann daher technisch nicht gesetzt werden.

Das Beleg- bzw. Rechnungsdatum bezeichnet ausschließlich den Tag, an dem der Beleg tatsächlich erstellt wird. Davon zu unterscheiden ist das Liefer- oder Leistungsdatum, also der Tag der Warenübergabe oder der Erbringung der Dienstleistung. Dieses kann bei Bedarf zusätzlich als eigenes Rechnungsmerkmal gemäß § 11 UStG angeführt werden.

Ein nachträgliches Vor- oder Zurückdatieren des Belegdatums ist nicht zulässig und würde einen Eingriff in die Manipulationssicherheit der Registrierkasse darstellen – mit möglichen Konsequenzen nach dem Finanzstrafgesetz. Das Datum muss den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen, da davon unter anderem die korrekte periodengerechte Erfassung der Umsatzsteuer abhängt.

Wenn Sie einen abweichenden Leistungszeitraum ausweisen möchten, tragen Sie diesen bitte im dafür vorgesehenen Feld „Liefer-/Leistungsdatum“ ein.

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